Der große Bayreuther Flohmarkt auf dem Volksfestplatz erfreut sich immer größerer Beliebtheit.
Jährlich erwartet die Bayreuth Marketing & Tourismus GmbH einen großen Ansturm an Verkäufern und Käufern auf dem Bayreuther Volksfestplatz. Wie die vergangenen Jahre bereits gezeigt haben, ist auf dem Flohmarkt allerlei zu finden. Von Kleidung in nahezu allen Größen über Geschirr bis hin zu Stereoanlagen und Lampen.
Die Teilnahme wird ausschließlich über Voranmeldung möglich sein.
1. Das Befahren/ Betreten des Volksfestplatzes erfolgt nur nach Anweisung des Ordnungspersonals und nur mit gültigem Anmeldeformular.
2. Für das Aufstellen der Stände dürfen nur die gekennzeichneten und im Vorfeld gebuchten Flächen genutzt werden, die vom Personal angewiesen werden. Beim Aufbau müssen Zufahrten für Rettungsfahrzeuge gewährleistet sein, sowie die Markierungen eingehalten werden.
3. Jeder Beschicker erhält nach Online-Voranmeldung und Zahlung eine Bestätigungsmail. Diese ist auf Nachfragen des Ordnungspersonals und bei Einfahrt auf den Volksfestplatz unverzüglich vorzuzeigen.
4. Das Anbieten von gesetzeswidrigen Artikeln, wie z.B. Waffen, Pornografie oder weiteren jugendgefährdenden Artikeln und Schriften, sowie der Verkauf von Neuwaren ist verboten!
5. Jeder Verkäufer hat seinen Standplatz pünktlich und sauber zu verlassen. Das Hinterlassen von Sperrmüll ist nicht gestattet!
6. Bei Verstößen erlaubt sich die Bayreuth Marketing & Tourismus GmbH eine Sonderreinigung anzuordnen, die eine Gebühr von 100 € mit sich zieht.
7. Die Toiletten sind während der Veranstaltungszeit geöffnet. Es wird um Sauberkeit gebeten! Die Nutzung kostet einmalig 0,50 €.
8. Alle Beschicker müssen bis 19:00 Uhr den Platz verlassen haben, danach wird der Platz am Sonntag, den 17. September abgesperrt. Sollte der Beschicker zwei Tage gebucht haben, besteht die Möglichkeit, den Stand über Nacht stehen zu lassen. Die Bayreuth Marketing & Tourismus GmbH übernimmt jedoch keine Haftung bei Beschädigungen oder Verlusten. Wir empfehlen daher, den Stand komplett abzubauen.
9. Das Befahren des Platzes ist am Samstag ab 19 Uhr nicht mehr möglich. Es besteht allerdings die Möglichkeit, den Platz mit Anmeldebestätigung und Ausweis zu verlassen und betreten.
10. Auf dem Platz bieten Imbisswägen Speisen und Getränke an.
11. Das Ordnungspersonal hat das Recht zum sofortigen Entzug des Standplatzes, wenn der Standplatzinhaber eine der Bedingungen verletzt oder Anordnungen des Personals/ der Polizei nicht befolgt.
12. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten, damit ein reibungsloser, unbürokratischer Ablauf des Flohmarkts möglich ist.
13. Mit Onlineregistrierung und Platzgeldentrichtung werden diese Durchführungsbestimmungen anerkannt.
14. Das Befahren des Platzes mit nicht gebuchtem PKW, Anhänger, Sprinter, Wohnmobil oder Transporter ist nicht zulässig.
Wir freuen uns auf den Flohmarkt,
Ihre BAYREUTH Marketing & Tourismus GmbH